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Österreich Vignettenstraßen
Bestellen Sie eine verpflichtende digitale Österreich-Vignette für Fahrzeuge bis 3,5t und erhalten Sie eine aktive Vignette per E-Mail.
Digitaler umweltfreundlicher Prozess
Sicherer & verschlüsselter Bestellprozess
Alle gängigen Zahlungsarten werden akzeptiert
Expressbearbeitung in 1 min – 2 Stunden
Österreichische Straßen mit Pflicht zur Verwendung einer gültigen Vignette
Für die Benützung der mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen müssen Sie eine geeignete Vignette für Österreich erwerben. Ab sofort gibt es zwei Möglichkeiten, die Pflichtvignette Österreich zu erwerben – Sie können den digitalen Vignettenkauf online abschließen oder die Vignette an Tankstellen entlang der Strecke kaufen.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ist das Mautsystem GoBox zu verwenden. Dazu muss der Fahrer ein spezielles Messgerät im Fahrzeug installieren, das die auf der Mautstraße zurückgelegte Strecke berechnet und den zu zahlenden Betrag schätzt. Daher benötigen sie keine separate Vignette.
Österreichische Autobahnen (Autobahn)
- A1 – West Autobahn
- A2 – Süd Autobahn
- A3 – Südost Autobahn
- A4 – Ost Autobahn
- A5 – Nord Autobahn
- A6 – Nordost Autobahn
- A7 – Mühlkreis Autobahn
- A8 – Innkreis Autobahn
- A9 – Pyhrn Autobahn
- A10 – Tauernautobahn
- A11 – Karawanken Autobahn
- A12 – Inntalautobahn
- A13 – Brenner Autobahn
- A14 – Rheintal/Walgau Autobahn
- A21 – Wiener Außenring Autobahn
- A22 – Donauufer Autobahn
- A23 – Südosttangente Wien
- A25 – Welser Autobahn
- A26 – Linzer Autobahn
Österreichische Schnellstraßen (S-Straßen)
- S1 – Wiener Außenring Schnellstraße
- S2 – Wiener Nordrand Schnellstraße
- S3 – Weinviertler Schnellstraße
- S4 – Mattersburger Schnellstraße
- S5 – Stockerauer Schnellstraße
- S6 – Semmering Schnellstraße
- S7 – Fürstenfelder Schnellstraße
- S8 – Marchfeld Schnellstraße
- S10 – Mühlviertler Schnellstraße
- S16 – Arlberg Schnellstraße
- S18 – Bodensee Schnellstraße
- S31 – Burgenland Schnellstraße
- S33 – Kremser Schnellstraße
- S34 – Traisental Schnellstraße
- S35 – Brucker Schnellstraße
- S36 – Murtal Schnellstraße
- S37 – Klagenfurter Schnellstraße
Wann sollte man eine Vignette vor der Einfahrt in die österreichischen Mautstraßen kaufen
-
Straßenvignette: Vignette für alle Fahrzeuge erforderlich.
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Streckenmaut: zusätzliche Maut erforderlich.
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Gebührenfrei: zur freien Verwendung.
Wenn Sie vorhaben, auf Ihrer Reise die österreichischen Schnellstraßen zu benutzen, kann es unerlässlich sein, eine passende Vignette für Österreich zu kaufen. Es gibt einige Arten von Vignetten für ausländische Besucher, abhängig von der gefahrenen Fahrzeugklasse und der geplanten Reisedauer. Sie können die Vignette vor der Reise oder auf dem Weg durch die österreichischen Straßen erwerben.
Der traditionelle Weg, die Vignette für Österreich zu erhalten, ist der Besuch eines ASFINAG-Mautshops oder der Halt an einer Tankstelle während der Fahrt durch das österreichische Staatsgebiet. Dort können ausländische Reisende die Vignette erwerben. Denken Sie daran, sie korrekt an der Windschutzscheibe anzubringen, da die Vignette sonst als ungültig betrachtet wird.
Eine andere Möglichkeit, die Maut zu bezahlen, ist der Online-Kauf der digitalen Vignette. Das Fernverfahren ist mühelos, so dass Sie den Kauf in weniger als 15 Minuten abschließen können. Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird die österreichische Vignette an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Darüber hinaus werden die Zahlungsinformationen mit Ihrem Kfz-Kennzeichen verknüpft und im Mautsystem gespeichert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich
Vor der Reise nach Österreich sollten Sie sich über die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf österreichischen Straßen informieren. Es ist sehr empfehlenswert, sich über die möglichen Bußgelder und Strafen für das Fahren ohne gültige Vignette zu informieren und sicherzustellen, dass Sie sich an die nationalen Verkehrsregeln halten. Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wie folgt:
Fahrzeuge unter 3,5t (PKW, Transporter, Motorräder)
- innerhalb von Ortschaften: 50km/h
- außerhalb von Ortschaften: 100km/h
- Auf Schnellstraßen: 100km/h
- auf Autobahnen: 130km/h
Pkw und Kleintransporter mit Anhängern (unter 750 kg)
- innerhalb von Ortschaften: 50km/h
- außerhalb von Ortschaften: 100km/h
- Auf Schnellstraßen: 100km/h
- auf Autobahnen: 100km/h
Pkw und Kleintransporter mit Anhängern (über 750 kg)
- innerhalb von Ortschaften: 50km/h
- außerhalb von Ortschaften: 80km/h
- auf Schnellstraßen: 80km/h
- auf Autobahnen: 80km/h
Fahrzeuge über 3,5t (Lkw, Reisebusse)
- innerhalb von Ortschaften: 50km/h
- außerhalb von Ortschaften: 70km/h
- auf Schnellstraßen: 80km/h
- auf Autobahnen: 80km/h